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Zu beachten:

Der Besuch sämtlicher von zuständigen Organen festgesetzten Übungen, Wachen sowie Dienstleistungen im Alarm sind obligatorisch.

Zu spätes Erscheinen oder Wegbleiben ohne genügende Entschuldigung wird durch die Feuerschutzkommission respektiv den Gemeinderat geahndet.

Als Entschuldigungen gelten:

  1. Krankheit

  2. schwere Krankheit oder Todesfall in der Familie

  3. Militär- oder Zivilschutzdienst längerer oder mehrtägiger Aufenthalt ausserhalb der Gemeinde

  4. andere, wichtige Gründe, wie planmässig eingeteilte Schichtarbeit usw. (Überzeit und dringende Arbeiten gelten nicht als Entschuldigung). Nicht unentschuldbare oder versäumte Übungen können im anderen Zug nach- respektiv vorgeholt werden.

Mehrtägige Abwesenheit (Ferien) und Militärdienst, sind schriftlich mit Zeitangabe abzumelden.

Bei nicht erfülltem Übungsbesuch wird die Feuerwehrabgabe für das verlaufende Jahr in Rechnung gestellt.

Abmeldung

Abmeldungen müssen via Lodur erfolgen (Zugangsdaten gemäss SMS)

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