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Allgmemeine Hilfesleistung

  • Hubretter (für Rettungen aus Höhe und Tiefe, Unterstützung 144, Löscheinsätze und Unterstützung der Nachbar-Feuerwehren)

  • Belüftungen mit Hochleistungslüfter, Gebäude und Kanalisation

  • Oel- und Wasserwehr

  • Bekämpfung Wespen, Hornissen und Bienen

  • Elementar- und Sturmschäden

Brandbekämpfung

  • Brände aller Art (Gebäude, Küchen, Fahrzeuge, in Tiefgaragen, Kamine, Elektrizitätswerke, Waldbrände, Maschinen, Silos usw.)

  • Automatische Alarme von Brandmeldeanlagen und Gasmeldeanlagen

  • Beratung von Gebäudeeigentümern im Bereich Brandschutz (technisch, baulich, organisatorisch)

  • Einsatzplanungen erstellen (z.B. Altersheime, Schulen, Industrieunternehmen)

Hilfe bei Unwettern

  • Umgestürzte Bäume

  • Abgedeckte Hausdächer

  • Sturmschäden aller Art

Öl- und Chemiewehr

  • Auf Strassen nach Verkehrsunfällen

  • Auf Gewässern (Alter Rhein, Binnenkanal, Rhein)

  • Unfälle in Firmen

  • Kanalisation

Rettungen

  • Personenrettungen (Arbeitsunfälle, Freizeitunfälle usw.)

  • Unterstützung Sanität

  • Eingeschlossene Personen in Liften

  • Tierrettungen (Kühe, Pferde, Haustiere wie Katzen und Papageien usw.)

Strassenrettung

Auf sämtlichen Strassen in der Gemeinde St. Margrethen und Nationalstrasse A1 bis Ausfahrt Rheineck und A13 bis Ausfahrt Widnau

  • Sichern der Unfallstelle

  • Rettung und Bergung von eingeklemmten Personen (Personenverkehr, Güterverkehr, landwirtschaftlicher Verkehr usw.)

  • Räumen der Unfallstelle

Unterstützung der Nachbarfeuerwehren

​Jede Feuerwehr ist zur Hilfeleistung ausserhalb ihres Einsatzgebietes verpflichtet, sofern es die Aufgabenerfüllung in der eigenen Gemeinde nicht verunmöglicht.

Wasserwehr

  • Überschwemmungen (Flächen, Gebäude, Keller, Garagen)

  • Wasserleitungsbrüche

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